Ätherische Öle
Destillen, die für die Wasserdampfdestillation zur Herstellung von Hydrolaten und Ätherischen Ölen werden, dürfen grundsätzlich auch im Hobbybereich genutzt werden. In der Regel werden aber kleinere Geräte für das Hobby verwendet. Bis zu einem Kesselvolumen von 2 Litern sind Destillen auch meldefrei. Darüber hinausgehende, großere Destilliergeräte müssen aber beim zuständigen Zollamt gemeldet werden und dürfen nicht im Zusammenhang mit Alkohol verwendet werden. Es ist aber möglich, aus Hydrolaten Frucht- oder Kräuterspirituosen herzustellen, indem man diese mit versteuertem Alkohol mixt. Nur in der Destille darf im Privatbereich der Alkohol nicht verwendet werden.